Kinder verbringen ihren "Arbeitstag" in der Kita. Dafür ist es notwendig, dass die Kinder gesund sind und sich wohl fühlen, damit sie ihren Arbeitsalltag mit dem Erlernen neuer Dinge, Bewegung, Ausdauer und Kommunikation bewältigen können.
Ansteckende Krankheiten:
Bei allen ansteckenden Krankheiten müssen die kranken Kinder selbstverständlich der Einrichtung fern bleiben. In Zusammenarbeit mit den Bad Wildunger Kinderärzten wurde eine Liste der Infektionskrankheiten (Download unten) erstellt, die über die übliche Dauer der Ansteckung Auskunft gibt. Sollte von den kinderärtzlichen Fachkräften erkennbar sein, dass die Isolierungszeit geringer zu erwarten ist, benötigt die Kita ein Attest. Diese kostenpflichtige Bescheinigung muss die Familie sich gleich bei der Untersuchtung mitgeben lassen und dem Kindergarten einreichen. Andernfalls bleibt das Kind der Kita über mindestens die durchschnittliche Isolierungszeit entsprechend der Liste fern.
Falls ein Besuchsverbot aufgrund einer Infektionskrankheit besteht, ist die Kita darüber zu informieren. Dazu sind die Eltern gesetzlich verpflichtet und tragen somit dazu bei, dass die Kindertagesstätte mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung der Krankheit ergreifen können.
Kleiner Husten oder Schnupfen? Wann kann das Kind in die Kita gehen und wann muss es zu Hause bleiben?
Wenn das Kind im Herbst oder Winter ab und zu eine laufende Nase hat, sich aber insgesamt wohl fühlt, kann es die Einrichtung besuchen. Wird aus der laufenden Nase eine dicke Erkältung und das Kind fühlt sich nicht wohl oder hat einen Temperaturanstieg, gehört es nach Hause und nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung. Wenn das Kind am Morgen gebracht wird, müssen alle davon ausgehen können, dass sich das Kind so gut fühlt, dass es den ganzen "Arbeitstag" in der Kita gut aushalten kann.
Besondere Einschränkungen:
Bei nicht ansteckenden Krankheiten und besonderen Einschränkungen (wie z.B. Armbrüchen, ...) kann das Kind die Einrichtung besuchen, wenn der behandelnde Arzt es befürwortet und es sich beim Gruppengeschehen beteiligen kann. Die Fachkräfte werden dem beeinträchtigtem Kind beiseite stehen und helfen.