Die Betreuungsgebühren und Verpflegungsentgelte werden für alle gemeindlichen Einrichtungen einheitlich durch die
Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Ehringshausen über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder (Kostenbeitragssatzung, KBS)
geregelt. Sie gestalten sich derzeit wie folgt:
für Kinder mit folgender Betreuungszeit | ab 01.01.2023 | ab 01.01.2024 | ab 01.01.2025 |
07:00 Uhr - 13:00 Uhr | 147,00 € | 150,00 € | 153,00 € |
07:00 Uhr - 16:30 Uhr | 232,75 € | 237,50 € | 242,25 € |
Eine Betreuungsstunde kostet somit:
ab 01.01.2023 | ab 01.01.2024 | ab 01.01.2025 |
24,50 € | 25,00 € | 25,50 € |
Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kindertagesstätte, wird für das Kind mit dem höheren Kostenbeitrag der volle Beitrag erhoben.
Weitere Kinder der Familie sind vollständig vom Kostenbeitrag befreit.
Ein Kostenbeitrag für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird nicht erhoben soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich gebucht wurde.
Für die über sechs Stunden hinaus gehende Betreuungszeit wird ein anteiliger Kostenbeitrag erhoben.
Für die Mittagsverpflegung wird ein pauschaler Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.
Ebenfalls können Einzelessen für 4,50 € pro Mahlzeit hinzugebucht werden.