Stadtelternbeirat

Stadtelternbeirat

Gemeinsam etwas bewirken!

 

Aufgaben des Stadtelternbeirats (STEB)

  • Er vertritt die Interessen der Eltern und Elternbeiräte der städtischen und konfessionellen Kindertagesstätten sowie der Kindertagesstätten freier Träger gegenüber der Stadt.
  • Der STEB hat ein Anhörungsrecht in vielen Bereichen der Kindertagesstätten (Gebührenordnung, Aufstellung von Grundsätzen für die pädagogische Arbeit, Planung baulicher Maßnahmen, Kindertagesstättensatzung, Öffnungs-, Betreuungs- und Ferienzeiten etc.).
  • Aktuelle Themen werden regelmäßig mit den Vertretern der Stadt diskutiert.

 

Zusammensetzung des STEB

  • Je ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in eines gewählten Elternbeirats einer Kindertagesstätte werden für zwei Jahre durch den Elternbeirat bestimmt.
  • Der so zusammengestellte STEB wählt eine/n Vorsitzende/n, Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Beisitzer/in.

 

Häufigkeit der Sitzungen

  • Laut der Satzung findet mind. einmal jährlich eine Sitzung des Stadtelternbeirats statt.

 

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