Er vertritt die Interessen der Eltern und Elternbeiräte der städtischen und konfessionellen Kindertagesstätten sowie der Kindertagesstätten freier Träger gegenüber der Stadt.
Der STEB hat ein Anhörungsrecht in vielen Bereichen der Kindertagesstätten (Gebührenordnung, Aufstellung von Grundsätzen für die pädagogische Arbeit, Planung baulicher Maßnahmen, Kindertagesstättensatzung, Öffnungs-, Betreuungs- und Ferienzeiten etc.).
Aktuelle Themen werden regelmäßig mit den Vertretern der Stadt diskutiert.
Zusammensetzung des STEB
Je ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in eines gewählten Elternbeirats einer Kindertagesstätte werden für zwei Jahre durch den Elternbeirat bestimmt.
Der so zusammengestellte STEB wählt eine/n Vorsitzende/n, Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Beisitzer/in.
Häufigkeit der Sitzungen
Laut der Satzung findet mind. einmal jährlich eine Sitzung des Stadtelternbeirats statt.