Haben Sie schon mal was von dem Bildungs- und Teilhabepaket gehört? Nein? Dann haben wir hier ein paar wichtige Informationen für Sie:
Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Schülerinnen in allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen können eine besondere Unterstützung erhalten, wenn sie mit ihren Eltern eine der folgenden Leistungen erhalten:
Auch Geringverdiener können bei der Erstberatung des Kommunalen Jobcenters einen Anspruch prüfen lassen.
Die Leistungen werden längstens für den Zeitraum gewährt, für den SGB II/Wohngeld/Kinderzuschlag/SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt wurden bzw. bis zum Schuljahresende.
Füllen Sie für jedes Kind ein Formular aus. Sie können mehrere Leistungen gleichzeitig auswählen.
Arbeitslosengeld II (Harz IV)-Empfänger beantragen die Leistungen dem Grunde nach mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld II (Ausnahme: Lernförderung). Das Formular mit der ausgewählten Leistung senden Sie je nach Wohnort an:
Kommunales Jobcenter Lahn-Dill | oder | Kommunales Jobcenter Lahn-Dill |
Eduard-Kaiser-Str. 38 | Wilhelmstr. 16-22 | |
35576 Wetzlar | 35683 Dillenburg |
Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz senden das Formular je nach Wohnort an den
Lahn-Dill-Kreis | oder | Lahn-Dill-Kreis | oder | Stadt Wetzlar |
Abteilung Soziales und Integration | Abteilung Soziales und Integration | Sozialamt | ||
Karl-Kellner-Ring 51 | Wilhelmstraße 16-22 | Ernst-Leitz-Str. 30 | ||
35576 Wetzlar | 35683 Dillenburg | 35578 Wetzlar |
Benötigen Sie Unterlagen oder haben noch Fragen? Gerne stellen wir Ihnen die Unterlagen vom LDK zur Verfügung.
Daniela Lommel
Tel.: 06473 - 9144 22
Antragsformulare erhalten Sie hier: Lahn-Dill-Kreis: Bildung & Teilhabe