Gebührenübersicht

Sie können entscheiden, ob Ihr Kind z.B. montags in die Ganztagsbetreuung, dienstags in die Halbtagsbetreuung mit Essen, mittwochs in die Halbtagsbetreuung ohne Essen, usw. geht. 

Hier steht z.B. der Montag für jeden Montag im Monat und muss nur 1x berechnet werden.

Die mind. Betreuungszeit ist die Halbtagsbetreuung an allen Tagen.

In der Ganztagsbetreuung wird das Essen automatisch mitgebucht und kann NICHT ausgeschlossen werden.

Ihre gebuchte Betreuungszeit ist für mind. einen Monat gültig. Bitte beachten Sie hier die Satzung zum Thema Fristen. 

Ab 01.01.2025 gilt: Eine Ummeldung des Betreuungsumfanges pro Betreuungsjahr (01.08. bis 31.07.) ist kostenfrei. Für jede weitere wird ein Kostenbeitrag erhoben. Dieser beträgt 20,00 € pro Ummeldung. Die direkte Ummeldung nach der Eingewöhnung auf die in der Vormerkung gewünschte Betreuungszeit ist davon ausgenommen.

Die gebuchten Tage können im laufenden Monat nicht getauscht werden. Beispiel: montags ist Ganztagsbetreuung gebucht, dienstags Halbtagsbetreuung mit Essen. Sie brauchen aber spontan am Dienstag die Nachtmittagsbetreuung. Lösung hier sind die Zukaufstunden. 

Zukaufstunde kosten für jede angefangene Stunde 4,40 €. Diese muss angemeldet werden.

Ab 01.01.2025 ändern sich die Gebühren für Zukaufstunden wie folgt:

- Kinder unter 3 Jahren: 6,00 €

- Kinder über 3 Jahren: 4,50 €

- Schulkinder: 5,00 €

Bei verspäteter Abholung entstehen für Sie ebenfalls Kosten. Ab 01.01.2025 berechnen wir pro angefangenen 15 Minuten 15,00 €.

Wenn Sie drei, oder mehr Kinder in der Betreuung haben (gleiche Betreuungsform), ist/sind das/die älteste/n Kind/er befreit von den Kosten.

 

Zum 01.09.2025 tritt die neue Benutzungssatzung in Kraft. Da sich durch die Module die Gebühren anpassen, finden Sie unten die entsprechenden Berechnungen nach Modulen.