Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Nachdem Sie Ihr Kind angemeldet bzw. vorgemerkt haben, müssen Sie nichts weiter tun, als auf ein Angebot für einen Betreuungsplatz zu warten. Sobald Sie ein Angebot erhalten, werden Ihre weiteren Vormerkungen vorübergehend auf inaktiv geschaltet. Solange Sie das bestehende Angebot nicht angenommen oder ausgeschlagen haben, können Sie keine weiteren Angebote erhalten. 

Nehmen Sie ein Betreuungsangebot an, werden Ihre verbleibenden Vormerkungen gelöscht.
Schlagen Sie ein Betreuungsangebot aus, werden Ihre verbleibenden Vormerkungen wieder aktiviert. Sie können dann zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Angebot erhalten.

Mit der Abgabe der Aufnahmeunterlagen wird die Aufnahme Ihres Kindes verbindlich und Sie erkennen die im Anhang beigefügte Kindertagesstättensatzung und die Gebührensatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf an.

 

Aufnahmekriterien

MöWa Kids dient zur Unterstützung bei der Vermittlung von Plätzen. 
Die Platzvermittlung erfolgt anhand der gesetzlichen Aufnahmekriterien nach §24 Abs. 1 SGB VIII und nach §5 der Kindertagesstättensatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf.

Die entscheidensten Aufnahmekriterien haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Aufgenommen werden Kinder, deren Anspruch auf Förderung aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen gemäß SGB VIII §24 für die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.
  • Aufgenommen werden entsprechend §24 SGB VIII Kinder nachweislich berufstätiger und in schulischer, beruflicher oder studentischer Aus-, Fort- und Weiterbildung befindlicher, sowie arbeitssuchender Personensorgeberechtigter.  

Die Kriterien sind gesetzlich bindend. Weitere Informationen zu den Aufnahmekriterien entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Kindertagesstättensatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf, § 5.