Nachdem Sie Ihr Kind angemeldet bzw. vorgemerkt haben, müssen Sie nichts weiter tun, als auf ein Angebot für einen Betreuungsplatz zu warten. Sobald Sie ein Angebot erhalten, werden Ihre weiteren Vormerkungen vorübergehend auf inaktiv geschaltet. Solange Sie das bestehende Angebot nicht angenommen oder ausgeschlagen haben, können Sie keine weiteren Angebote erhalten.
Nehmen Sie ein Betreuungsangebot an, werden Ihre verbleibenden Vormerkungen gelöscht.
Schlagen Sie ein Betreuungsangebot aus, werden Ihre verbleibenden Vormerkungen wieder aktiviert. Sie können dann zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Angebot erhalten.
Mit der Abgabe der Aufnahmeunterlagen wird die Aufnahme Ihres Kindes verbindlich und Sie erkennen die im Anhang beigefügte Kindertagesstättensatzung und die Gebührensatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf an.
MöWa Kids dient zur Unterstützung bei der Vermittlung von Plätzen.
Die Platzvermittlung erfolgt anhand der gesetzlichen Aufnahmekriterien nach §24 Abs. 1 SGB VIII und nach §5 der Kindertagesstättensatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf.
Die entscheidensten Aufnahmekriterien haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Die Kriterien sind gesetzlich bindend. Weitere Informationen zu den Aufnahmekriterien entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Kindertagesstättensatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf, § 5.