Kostenübernahme durch das Jugendamt

Sollten Sie die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes nicht selbst finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, beim Jugendamt in Groß-Gerau einen Antrag auf Kostenübernahme nach SBG VIII zu stellen.

Hierfür müssen Sie einen Online-Antrag des Jugendamts Groß-Gerau ausfühlen, den Sie über folgenden Link abrufen können: Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge (ekom21.de)