Vergünstigung bei den Kosten der Verpflegung

Familien mit geringem oder ohne Einkommen erhalten Unterstützung bei den Kosten für das Mittagessen in der Kindertagesstätte oder in der Schulkindbetreuung.  

Die entsprechenden Leistungen sind schriftlich zu beantragen. Die Anträge auf Bildung und Teilhabe erhalten bei folgenden Stellen:

  • bei Bezug von SGB II-Leistungen beim örtlich zuständigen Servicebüro des Jobcenters Kreis Groß-Gerau (siehe www.jobcenter-kreis-gross-gerau.de).
  • bei Bezug von SGB XII-Leistungen und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bei der Servicestelle des Fachdienstes, Allgemeine Soziale Hilfen des Kreises.
  • bei Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beim Fachdienst Wohngeldstelle des Kreises.

Bei Fragen helfen Ihnen die Kolleginnen im Sozial- und Wohnungsamt, Abteilung Kinderförderung und soziale Einrichtungen.