Familien mit geringem oder ohne Einkommen erhalten Unterstützung bei den Kosten für das Mittagessen in der Kindertagesstätte oder in der Schulkindbetreuung.
Die entsprechenden Leistungen sind schriftlich zu beantragen. Die Anträge auf Bildung und Teilhabe erhalten bei folgenden Stellen:
Bei Fragen helfen Ihnen die Kolleginnen im Sozial- und Wohnungsamt, Abteilung Kinderförderung und soziale Einrichtungen.