Was soll ich unter Beitragsfreistellung verstehen?

Beitragsfreistellung bedeutet, dass für die täglich maximal sechsstündige Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 keine zusätzlichen Beiträge mehr von den Eltern erhoben werden. Entnehmen Sie dem folgenden Auszug der aktuellen Gebührensatzung die Betreuungsmodelle und deren entsprechenden Elternbeiträge: 

Betreuungsmodell

   

tägl. Betreuungszeit

   

mtl. Elternbeiträge
vor 
Beitragsfreistellung

   

tägl. Betreuungszeit > 6h

   

mtl. Elternbeiträge
nach 
Beitragsfreistellung

7:30 - 13:00 Uhr   5,5 Std.   161,37 €   0,0 Std.     0,00 €
7:30 - 15:00 Uhr   7,5 Std.   220,05 €     1,5 Std. *   44,00 €
7:30 - 16:30 Uhr   9,0 Std.   264,06 €       3,0 Std. **   88,00 €

 

  * bis 13:30 Uhr ist die Betreuung kostenfrei, Sie zahlen nur für 1,5 zusätzliche Stunden Betreuung. 

** bis 13:30 Uhr ist die Betreuung kostenfrei, Sie zahlen nur für 3 zusätzliche Stunden Betreuung.