Beitragsfreistellung bedeutet, dass für die täglich maximal sechsstündige Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 keine zusätzlichen Beiträge mehr von den Eltern erhoben werden. Entnehmen Sie dem folgenden Auszug der aktuellen Gebührensatzung die Betreuungsmodelle und deren entsprechenden Elternbeiträge:
Betreuungsmodell |
tägl. Betreuungszeit |
mtl. Elternbeiträge |
tägl. Betreuungszeit > 6h |
mtl. Elternbeiträge | ||||||||||||
7:30 - 13:00 Uhr | 5,5 Std. | 161,37 € | 0,0 Std. | 0,00 € | ||||||||||||
7:30 - 15:00 Uhr | 7,5 Std. | 220,05 € | 1,5 Std. * | 44,00 € | ||||||||||||
7:30 - 16:30 Uhr | 9,0 Std. | 264,06 € | 3,0 Std. ** | 88,00 € |
* bis 13:30 Uhr ist die Betreuung kostenfrei, Sie zahlen nur für 1,5 zusätzliche Stunden Betreuung.
** bis 13:30 Uhr ist die Betreuung kostenfrei, Sie zahlen nur für 3 zusätzliche Stunden Betreuung.