Für Kinder unter 3 Jahren
Für Kinder unter 3 Jahren in Kinderkrippen richtet sich die derzeitige monatliche Benutzungsgebühr nach Staffelstufen. Grundlage für die Gebührenfestsetzung und die Zuordnung in die Stufen 1 - 6 ist der Gesamtbetrag der Einkünfte; maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte eines Kalenderjahres. Erläuterungen finden Sie in den Anhängen zu diesem Artikel.
Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Für Kinder ab 3 Jahren gilt, dass für die Betreuung in einer Kindergartengruppe oder altersübergreifenden Gruppe kein Kostenbeitrag erhoben wird, sofern die täglich gebuchte Betreuungsdauer sechs Stunden nicht überschreitet. Bei Inanspruchname von mehr als sechs Betreuungsstunden täglich fallen Gebühren an.
Kosten der Verpflegung
Das monatliche Verpflegungsentgelt beträgt 85,00 €. Es wird für die Teilnahme des Kindes an den Mahlzeiten in der Kindertagesstätte erhoben.
Verringerung der Benutzungsgebühr
Besuchen zwei Geschwisterkinder einer Familiengemeinschaft gleichzeitig eine städtische Kindertagesstätte oder eine kommunale Grundschulkinderbetreuung, reduziert sich die Benutzungsgebühr für das Kind mit der niedrigeren Benutzungsgebühr um 60%.
Ausführlichere Informationen zu den genannten Punkten sind in unserer Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Mörfelden-Walldorf über die Benutzung der Kindertagesstätten nachzulesen.
Wer kann mir helfen, wenn ich die Kosten für die Kinderbetreuung nicht selbst finanzieren kann?
Welche Vergünstigungen gibt es?
Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 gilt für Kindergartenkinder ab 3 Jahren eine Beitragsfreistellung von 6 Stunden pro Tag bis zum Schuleintritt.