Rechtsanspruch

Ihr Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gestaltet sich ja nach Alter Ihres Kindes wie folgt:

Für Kinder von 1 bis 3 Jahren:

Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 Absatz 2 SGB VIII). Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kann sowohl durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung als auch in der Kindertagespflege erfüllt werden. Der Betreuungsumfang richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schulbeginn:

Kinder ab 3 Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem Kindergarten (§ 24 Absatz 3 SGB VIII). Dieser Anspruch kann durch die Kindertagespflege ergänzt werden.

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung, sondern nur auf einen Betreuungsplatz. Dieser kann von einer Kindertagesstätte oder von einer Tagespflegeperson angeboten werden. Wir bemühen uns nach Kräften, Ihnen einen Betreuungsplatz ganz nach Ihren Wünschen anzubieten, sofern wir über die dafür benötigten Kapazitäten verfügen. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, kann der Betreuungsplatz Ihres Kindes jedoch beispielsweise auch außerhalb Ihres Stadtteiles liegen oder einem anderen als dem von Ihnen gewünschten zeitlichen Betreuungsumfang entsprechen. 

Für Schulkinder:

Für Schulkinder besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung über die Unterrichtszeit hinaus. Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Schulkind an der Albert-Schweiter-Schule suchen, melden Sie Ihr Kind bitte bei MöWa Kids an. Bei allen anderen Grundschulen erfolgt die Anmeldung direkt im jeweiligen Sekretariat.

Wie mache ich meinen Rechtsanspruch geltend?

Mit Ihrer elektronischen Erfassung bei MöWa Kids haben Sie automatisch Ihren Betreuungsbedarf angemeldet. Wenn Sie nicht über eine eigene E-Mail Adresse verfügen, können Sie den Betreuungsbedarf Ihres Kindes in der Abteilung Kinderförderung und Soziale Einrichtungen, Sozial-und Wohnungsamt der Mörfelden-Walldorf, erfassen lassen.

Was passiert, wenn ich keine Platzangebote erhalte oder ein bedarfsgerechtes Angebot ablehne?

Wenn Sie bis sechs Wochen vor dem geplanten Betreuungsbeginn noch kein Platzangebot erhalten haben, fordert das System Sie auf, Ihre Auswahl zu erweitern und die freien Plätze im Folgemonat in Betracht zu ziehen. Lehnen Sie ein bedarfsgerechtes Betreuungsplatzangebot ab, ist die Stadt Mörfelden-Walldorf nicht verpflichtet, ein weiteres Platzangebot zu machen. Ihre Vormerkungen bei MöWa Kids bleiben aber weiterhin bestehen und werden bei der Platzvermittlung berücksichtigt. Sobald ein passendes Angebot verfügbar ist, werden Sie benachrichtigt.

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie gern unsere Kolleginnen im Sozial-und Wohnungsamt, Abteilung Kinderförderung und soziale Einrichtungen persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten:

Sozial-und Wohnungsamt Mörfelden-Walldorf
Langener Str. 4
64546 Mörfelden-Walldorf
Fax: 06105-938-966

Betreuungsangebote für den Stadtteil Mörfelden
E-Mail: kita.moerfelden@moerfelden-walldorf.de
Telefon: 06105-938-935

Betreuungsangebote für den Stadtteil Walldorf
E-Mail: kita.walldorf@moerfelden-walldorf.de
Telefon: 06105-938-934

Betreuungsangebote an der Albert-Schweitzer-Schule
E-Mail: selina.haede@moerfelden-walldorf.de
Telefon: 06105-938-988

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do                     14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail eine Telefonnummer an, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.