Grundlage für den Kinderschutz ist das am 1. Januar 2012 inkraft getretene Bundeskinderschutzgesetz. Es steht für umfassende Verbesserungen des Kinderschutzes in Deutschland. Das Bundeskinderschutzgesetz bringt den vorbeugenden Schutz von Kindern und das Eingreifen bei Verletzungen des Kinderschutzes gleichermaßen voran. Außerdem stärkt es alle Akteur*innen, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über die Kinderärzt*innen und Hebammen bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Zu den obersten Pflichten jeder Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gehört es, Kinder vor Gefahren zu schützen und für ihr Wohl zu sorgen. Nach welchem Konzept die Stadt Mörfelden-Walldorf dabei vorgeht, können Sie unserer Kinderschutzkonzeption im Anhang entnehmen.