Die gesetzliche Grundlage für die Zielsetzung und das Leistungsangebot der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen bilden die § 22, § 22a und § 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), sowie das hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) und die Kindertagesstättensatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf.
Darüber hinaus finden insbesondere der § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und die Bestimmungen zur Partizipation von Kindern Anwendung gemäß § 45 SGB VIII.
Was bedeutet Rechtsanspruch und wie kann er geltend gemacht werden?
Zu den Pflichten jeder Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gehört es, Kinder vor Gefahren zu schützen und für ihr Wohl zu sorgen.