Die Grundsätze zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen werden bundesgesetzlich im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) geregelt.
Das Land Rheinland Pfalz hat 2010 als erstes Bundesland die grundsätzliche Beitragsfreiheit für das Angebot in Kindergärten eingeführt.
Das heißt, ab Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zum Schuleintritt, ist der Kindergarten- bzw. Krippenplatz beitragsfrei.
Für Kinder, welche das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird ein Beitrag erhoben, der nach bereinigtem Familieneinkommen gestaffelt ist.
Bei Familien mit vier und mehr Kindern entfällt der Beitrag.
Mit Vollendung des 2. Lebensjahres entfällt die Zahlung des Krippenbeitrages.
weitere Informationen finden Sie auch unter der Website des Rhein-Lahn-Kreises.