Bezeichnung |
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ab 3 Jahre Gebühr |
unter 3 Jahre Gebühr |
Modul 1 |
07.00 - 13.00 |
150,00 € |
180,00 € |
Modul 2 |
07:30 - 13:00 |
137,50 € |
165,00 € |
Modul 3 |
07.00 - 15.00 |
200,00 € |
240,00 € |
Modul 4 |
07.30 - 15.00 |
187,50 € |
225,00 € |
Modul 5 |
07.00 - 16.30 |
237,50 € |
285,00 € |
Modul 6 |
07.30 - 16.30 |
225,00 € |
270,00 € |
Soweit das Land Hessen der Gemeinde Oberaula jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung von Kostenbeiträgen Folgendes:
1. ein Kostenbeitrag wird für Kinder in dieser Altersgruppe nicht erhoben für die Betreuung in einer Kindergartengruppe oder altersübergreifenden Gruppe (§ 25 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 HKJGB) soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich gebucht wurde.
2. ein Kostenbeitrag wird für Kinder in dieser Altersgruppe unter Berücksichtigung von Ziffer 1 anteilig für die über sechs Stunden hinausgehende Betreuungszeit erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum von mehr als sechs Stunden täglich gebucht wurde.
Der Höchstbetrag der Freistellung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beträgt zur Zeit 150,-- € (6 Stunden).
Den Antrag auf Übernahme der Beiträge für Tageseinrichtungen nach § 90 SGB VIII durch den Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises finden Sie unter Formulare, Vordrucke, allg. Infos