Bezeichnung |
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ab 3 Jahre Gebühr |
unter 3 Jahre Gebühr |
Frühbetreuung |
07.00 - 07.30 |
12,50 € |
15,00 € |
Modul 1 |
07.30 - 12.00 |
112,50 € |
135,00 € |
Modul 2 |
07:30 - 13:30 |
150,00 € |
180,00 € |
Modul 3 |
07.30 - 15.00 |
187,50 € |
225,00 € |
Modul 4 |
07.30 - 16.30 |
225,00 € |
270,00 € |
Bezeichnung |
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ab 3 Jahre Gebühr |
unter 3 Jahre Gebühr |
Modul A |
08.00 - 12.30 |
112,50 € |
135,00 € |
Modul B |
08.00 - 15.00 |
175,00 € |
210,00 € |
Bezeichnung |
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Unter 3 Jahre Gebühr |
Modul 1 |
07.30 - 12.00 |
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135,00 € |
Modul 2 |
07:30 - 13:30 |
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180,00 € |
Modul 3 |
07.30 - 15.00 |
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225,00 € |
Zu den o. g. Betreuungsgebühren kommt je Kind ein monatlicher Kostenbeitrag i. H. v. 5,00 € hinzu. Dieser Betrag wird für Getränke und Bastelmaterial verwendet.
Für Zweit- oder Drittkinder einer Familie i.S. einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder wohnen und die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung der Gemeinde besuchen, werden die Gebühren um je 50,00 € reduziert, sofern mindestens zwei Kinder unter 3 Jahre alt sind.
Soweit das Land Hessen der Gemeinde Oberaula jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung von Kostenbeiträgen Folgendes:
1. ein Kostenbeitrag nach § 2 der Kindergartengeühren-Satzung wird für Kinder in dieser Altersgruppe nicht erhoben für die Betreuung in einer Kindergartengruppe oder altersübergreifenden Gruppe (§ 25 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 HKJGB) soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich gebucht wurde.
2. ein Kostenbeitrag nach § 2 der Kindergartengebühren-Satzung wird für Kinder in dieser Altersgruppe unter Berücksichtigung von Ziffer 1 anteilig für die über sechs Stunden hinausgehende Betreuungszeit erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum von mehr als sechs Stunden täglich gebucht wurde.
Mittagsverpflegung:
Das Mittagessen kostet 3,50 € für Kita-Kinder, für die Krippenkinder kostet das Mittagessen 2,70 € je eingenommener Mahlzeit.
Den Antrag auf Übernahme der Beiträge für Tageseinrichtungen nach § 90 SGB VIII durch den Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises finden Sie unter Formulare, Vordrucke, allg. Infos