Kostenübersicht kommunale Kindertagesstätten

Betreuungsgebühren:

 

Für die KiTa „Sonnenschein“, Alsfelder Str. 9, Hausen:

 

Bezeichnung


 Uhrzeit 

ab 3 Jahre

Gebühr

unter 3 Jahre

Gebühr

Frühbetreuung

07.00 - 07.30

12,50 €

15,00 €

Modul 1

07.30 - 12.00

112,50 €

135,00 €

Modul 2

07:30 - 13:30

150,00 €

180,00 €

Modul 3

07.30 - 15.00

187,50 €

225,00 €

Modul 4

07.30 - 16.30

225,00 €

270,00 €

 
         
Für die Waldkita „Aulataler Waldfüchse“ in Oberaula: 

          

Bezeichnung


 Uhrzeit 

ab 3 Jahre

Gebühr

unter 3 Jahre

Gebühr

Modul A

08.00 - 12.30 

112,50 €

135,00 €

Modul B

08.00 - 15.00 

175,00 €

210,00 €

 

 

Für die  Krippe „Sternschnuppe“, Friedigeröder Str. 8, Oberaula:

 

Bezeichnung


 Uhrzeit 

 

Unter 3 Jahre

Gebühr

Modul 1

07.30 - 12.00 

 

135,00 €

Modul 2

07:30 - 13:30 

 

180,00 €

Modul 3

07.30 - 15.00 

 

225,00 €



Zu den o. g. Betreuungsgebühren kommt je Kind ein monatlicher Kostenbeitrag i. H. v. 5,00 € hinzu. Dieser Betrag wird für Getränke und  Bastelmaterial  verwendet.



Für Zweit- oder Drittkinder einer Familie i.S. einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder wohnen und die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung der Gemeinde besuchen, werden die Gebühren um je 50,00 € reduziert, sofern mindestens zwei Kinder unter 3 Jahre alt sind. 

 


 

Soweit das Land Hessen der Gemeinde Oberaula jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung von Kostenbeiträgen Folgendes:

 

1. ein Kostenbeitrag nach § 2 der Kindergartengeühren-Satzung wird für Kinder in dieser Altersgruppe nicht erhoben für die Betreuung in einer Kindergartengruppe oder altersübergreifenden Gruppe (§ 25 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 HKJGB) soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich gebucht wurde.

 

2. ein Kostenbeitrag nach § 2 der Kindergartengebühren-Satzung wird für Kinder in dieser Altersgruppe unter Berücksichtigung von Ziffer 1 anteilig für die über sechs Stunden hinausgehende Betreuungszeit erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum von mehr als sechs Stunden täglich gebucht wurde.

 

Der Höchstbetrag der Freistellung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beträgt zur Zeit 150,-- € (6 Stunden).

 

Mittagsverpflegung:

Das Mittagessen  kostet 3,50 € für Kita-Kinder, für die Krippenkinder kostet das Mittagessen 2,70 € je eingenommener Mahlzeit.

 


  

Den Antrag auf Übernahme der Beiträge für Tageseinrichtungen nach § 90 SGB VIII durch den Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises finden Sie unter  Formulare, Vordrucke, allg. Infos