Finanzielle Unterstützung

 

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Finanzielle Unterstützung

Kinder in Kindertagesstätten und in der Grunschule, die einen Anspruch auf

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem AsylbLG

haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.

 

Was wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket gefördert?

  • Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
  • Klassenfahrten mit der Schule oder mehrtägige Freizeiten mit der Kindertageseinrichtung (bis zu 600 € bei Inlandsfahrten und bis zu 900 € bei Auslandsfahrten)
  • Schulbedarf (104,00 € zum 01.08. und 52,00 € zum 01.02.)
  • Schülerbeförderung (möglich ab der 11. Klasse bzw. Einführungsphase G8, wenn die nächstgelegene Schule mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist und kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
  • Lernförderung
  • Kostenübernahme der Mittagsverpflegung in der Schule und in der Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zu 15,00 Euro pauschal monatlich für Kinder und Jugendliche von 0-17 Jahren, z.B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten)

 

Den Antrag Übernahme Mittagessen finden Sie unterhalb dieses Artikels.

 

 

Beitragsübernahme durch den Landkreis Fulda

Für Familien und Alleinerziehende mit geringerem Einkommen besteht ggf. unabhängig von der Kinderzahl, die Möglichkeit der Beitragsübernahme durch den Landkreis Fulda, sofern eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. 

Nähere Auskünfte erteilt das Jugendamt des Landkreises Fulda, Tel. 0661/6006-9523.

 

Den Antrag Übernahme Gebühren finden Sie unterhalb dieses Artikels.

 

 

Gebührenbefreiung für kinderreiche Familien („Petersberger Besonderheit")

  • Nur wenn ein Antrag beim Landkreis Fulda abgelehnt oder nur eine Teilzahlung übernommen worden ist, besteht die Möglichkeit der Gebührenbefreiung durch die Gemeinde Petersberg.
     
  • Hierdurch wird jede Familie mit mind. 3 Kindern unter 18 Jahren von der Zahlung einer Betreuungsgebühr befreit, wenn das Familienbruttoeinkommen den Betrag von 2.560,00 € monatlich nicht übersteigt (Kindergeld, Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nicht angerechnet).
     
  • Zur Vermeidung von Härtefällen wird für Familien, die nur geringfügig den Betrag von 2.560,00 € überschreiten, noch eine gestaffelte Gebührenermäßigung gewährt.
     
  • Diese Regelung sieht wie folgt aus:

    bis 2.560,00 € =  90,00 € Befreiung
    von 2.561,00 - 2.565,00 € = 85,00 € Befreiung
    von 2.566,00 - 2.570,00 € = 80,00 € Befreiung
    von 2.571,00 - 2.575,00 € = 75,00 € Befreiung
    von 2.576,00 - 2.580,00 € = 70,00 € Befreiung
    von 2.581,00 - 2.585,00 € = 65,00 € Befreiung
    von 2.586,00 - 2.590,00 € = 60,00 € Befreiung
    von 2.591,00 - 2.595,00 € = 55,00 € Befreiung
    von 2.596,00 - 2.600,00 € = 50,00 € Befreiung
    von 2.601,00 - 2.605,00 € = 45,00 € Befreiung
    von 2.606,00 - 2.610,00 € = 40,00 € Befreiung
    von 2.611,00 - 2.615,00 € = 35,00 € Befreiung
    von 2.616,00 - 2.620,00 € = 30,00 € Befreiung
    von 2.621,00 - 2.625,00 € = 25,00 € Befreiung
    von 2.626,00 - 2.630,00 € = 20,00 € Befreiung
    von 2.631,00 - 2.635,00 € = 15,00 € Befreiung
    von 2.636,00 - 2.640,00 € = 10,00 € Befreiung

    Bei einem über 2.640,00 € liegenden Bruttoverdienst ist dann keine Vergünstigung mehr möglich.

 

Die Leistungen für kinderreiche Familien als „Petersberger Besonderheit“ müssen bei der Gemeinde Petersberg beantragt werden.
Sprechen Sie uns bitte an.