Satzungen und Gebühren, Essenentgelte

 

               SatzungGeb_groß

 

Monatliche Betreuungsgebühren für das erste Kind:

  • im Alter von 3 bis Schuleintritt (Kindergarten):
    von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr: 100,00 € / von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr: 140,00 €

     
  • im Alter von 2 bis 3 Jahren (wenn altersgemischte Gruppenbetreuung):
    von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr: 190,00 € / von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr: 225,00 €

      
  • im Alter von 1 bis 3 Jahren (Krippe):
    von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr: 200,00 € / von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr: 280,00 € 

     
  • Mit der Gesetzesänderung des Hessischen Landtages vom 30.04.2018 erfolgt ab dem 01.08.2018 eine Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag (Betreuungsgebühren) für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr, die eine Kita-Einrichtung in der Gemeinde Petersberg besuchen. Über die Höhe der jeweiligen Freistellung für Ihr Kind/Ihre Kinder erteilt die Gemeinde Petersberg (Tel. 0661/6206-13 oder 0661/6206-43) gerne Auskunft.

     
  • Zuschlag für erweiterte Betreuung außerhalb der Kernzeiten (16:30 Uhr bis 17:00 Uhr) für alle Kinder: 24,00 €

     
  • Gebührenzuschlag für Mittagsbetreuung im Kindergarten: 5,00 € täglich
  • Gebührenzuschlag Mittagsbetreuung für Krippen- und 2 bis 3-jährige Kinder: 10,00 € täglich

     
  • Verpflegungsentgelt für Mittagessen im Kindergarten: 3,80 € täglich (ab 01.12.2022)
  • Verpflegungsentgelt für Mittagessen in der Krippe: 3,30 € täglich (ab 01.12.2022)
     

 

Gebühren für Geschwisterkinder:

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte in der Gemeinde Petersberg, wird auf Antrag die Betreuungsgrundgebühr für das zweite Kind um 50,00 € und für jedes weitere Kind um 75,00 € ermäßigt.