Für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Kostenbeiträge zu entrichten.
Die Kostenbeiträge gliedern sich in:
Die genauen Kostenbeiträge der Betreuung entnehmen Sie bitte der Kostenbeitragssatzung und den Informationen der entsprechenden Betreuungsform.
Die Höhe des Verpflegungsentgeltes richtet sich nach dem jeweiligen Angebot des Anbieters. Sie zahlen keine Pauschale (Festbetrag), sondern erhalten rückwirkend eine Rechnung vom Vormonat über die tatsächlich eingenommenen Mittagessen Ihres Kindes.