Satzungen und Kostenbeiträge

Satzungen Bereich Tageseinrichtungen für Kinder:

  1. Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Söhrewald (Benutzungssatzung)
  2. Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Söhrewald (Kostenbeitragssatzung)                                                                                 

Für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Kostenbeiträge zu entrichten.
Die Kostenbeiträge gliedern sich in:

  1. Kostenbeiträge für die Betreuung in der Kinderkrippe oder im Kindergarten
  2. Kostenbeiträge für die Mittagsverpflegung

Die genauen Kostenbeiträge der Betreuung entnehmen Sie bitte der Kostenbeitragssatzung und den Informationen der entsprechenden Betreuungsform.

Die Höhe des Verpflegungsentgeltes richtet sich nach dem jeweiligen Angebot des Anbieters. Sie zahlen keine Pauschale (Festbetrag), sondern erhalten rückwirkend eine Rechnung vom Vormonat über die tatsächlich eingenommenen Mittagessen Ihres Kindes.