Aufnahmekriterien

Für die Betreuung bis 13 Uhr gelten die folgenden Kriterien unter Berücksichtigung des Alters (U3 bzw. Ü3).

Ü3-Kinder bis 13 Uhr

  1. Kinder, die nachweislich aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen vorrangig der Förderung und Betreuung bedürfen („Härtefall“),
  2. Kinder, die von einer Kinderkrippe oder aus der Kindertagespflege in eine Tageseinrichtung für Kinder wechseln,
  3. Geschwister von Kindern, die bereits in der Tageseinrichtung für Kinder aufgenommen wurden, können bevorzugt in derselben Einrichtung aufgenommen werden,
  4. Kinder, die von einer städtischen Tageseinrichtung für Kinder in eine andere Tageseinrichtung für Kinder wechseln.
  5. Geburtsdatum (das ältere Kind wird vor dem jüngeren Kind berücksichtigt)

Ü3-Kinder bis 13 Uhr

  1. Kinder, die nachweislich aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen vorrangig der Förderung und Betreuung bedürfen („Härtefall“) analog § 24 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII,
  2. Kinder berufstätiger und in beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie im Studium befindlicher Erziehungsberechtigter, wenn dies durch entsprechende schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers, Ausbildungsträgers oder der Hochschule nachgewiesen wird Vordruck Arbeitgeberbescheinigung Stadt Solms.
  3. Geschwister von Kindern, die bereits in der Tageseinrichtung für Kinder aufgenommen wurden, können bevorzugt in derselben Einrichtung aufgenommen werden.
    Geburtsdatum (das ältere Kind wird vor dem jüngeren Kind berücksichtigt)
  4. Geburtsdatum (das ältere Kind wird vor dem jüngeren Kind berücksichtigt)

 

Sollten Sie Bedarf an einer Betreuung über 13 Uhr hinaus haben, beachten Sie bitte die folgende Regelung:

Ganztagsplätze und/oder Plätze mit Mittagsbetreuung (Betreuungstarif über 6 Stunden)

Die Ganztagsplätze und/oder die Plätze mit Mittagsbetreuung werden vorrangig an Kinder vergeben, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen. Die regelmäßige Berufstätigkeit oder Ausbildung über den Nachmittag ist auf Verlangen durch schriftliche Bestätigung nachzuweisen Vordruck Arbeitgeberbescheinigung Stadt Solms.

Bitte beachten Sie: Das Anrecht auf den Ganztagsplatz und/oder den Platz mit Mittagsbetreuung (Betreuungstarif über 6 Stunden) geht verloren, wenn diese Plätze nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen oder der vorgenannte Nachweis für die Betreuung für das folgende Kindergartenjahr nicht erbracht wird. Dann ist der Platz für ein anderes Kind mit besonderem Bedarf freizumachen. Die Regelbetreuung (Betreuungstarif bis zu 6 Stunden) bleibt davon unberührt.