Sobald Sie von einer Kindertagesstätte ein Platzangebot erhalten haben, werden Ihre anderen Vormerkungen vorübergehend inaktiv geschaltet.
In dieser Zeit können Sie keine weiteren Angebote erhalten.
Bei Annahme eines Platzangebotes und erfolgtem Vertragsschluss in der Einrichtung gilt:
Bitte beachten Sie:
Die Platzangebote für Kinder ab 3 Jahre erhalten Sie in der Regel ab dem 01.12. des dem neuen Kindergartenjahr vorangehenden Jahres.
Aufnahmekriterien:
Betreuungsvertrag / Aufnahmebescheid
Den Betreuungsvertrag / Aufnahmebescheid mit weiteren Unterlagen erhalten Sie schriftlich.
Bitte beachten Sie:
Die Vergabe der Plätze im U3 Bereich (unter drei Jahre) ist gesetzlich so geregelt, dass 50% der Kinder in einer Krippengruppe zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr und 50% der Kinder zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr sein müssen.
Dies basiert auf dem bereitgestellten Fachkraftschlüssel und dem sog. Kindfaktor, der die Gesamtplatzzahl von max. 12 Kindern pro Gruppe bestimmt.
Deshalb kann es dazu kommen, dass tatsächlich nur ein Krippenplatz für die Altersgruppe 1-2 Jahre frei ist und somit ein jüngeres Kind vor einem älteren Kind vorrangig einen Krippenplatz bekommt.
Bei der Vergabe der Plätze im Ü3 Bereich (unter drei Jahre) ist noch auf folgendes zu achten:
Einrichtungen, die sowohl U3 Plätze als auch Ü3 Plätze anbieten, werden vorrangig ihre Krippenkinder in den Elementarbereich übernehmen.
Erst dann, können weitere Ü3 Plätze aus der Vormerkliste vergeben werden.