Liebe Erziehungsberechtigte,
im kommenden Sommer wird eine zweiwöchige Notbetreuung aller Kindergärten in Stockstadt am Rhein für Kinder von 2-6 Jahren während der Sommerschließung angeboten (MAZ, ev. Kindergarten und Gemeindekindergarten).
Die Einrichtungen werden in der Zeit vom 14.08.2023 bis zum 25.08.2023 geschlossen. Ein gemeinsamer Notdienst für Kinder berufstätiger Erziehungsberechtigter, wird je nach Anzahl der Anmeldungen, in der Kita am Mühlbach oder der ev. Kita Arche Noah angeboten.
Die Erziehungsberechtigten müssen einen Nachweis erbringen, dass sie in dieser Zeit aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub nehmen können.
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Fehlt das Kind unentschuldigt, wird die Hälfte der regulären monatlichen Kindergartengebühr als Aufwandsentschädigung erhoben.
Die Anmeldung finden Sie auf Webkita (www.webkita.de/stockstadt) im Infoportal, unter Formulare der kommunalen Kindertagesstätten.
Geben Sie das Formular bis spätestens 01.02.2023 im Rathaus, Kirchstraße 6, 64589 Stockstadt am Rhein ab. Hier erhalten Sie einen Eingangsstempel. Dieser Stempel ist ausschlaggebend.
Gerne können Sie die Anmeldung auch als Mail an webkita@stockstadt.de senden.
Eingänge nach dem 01.02.2023 können nur nachrangig bearbeitet werden.
In der Kinderkrippe (ab 2 Jahre) 90,00€/Woche
Im Kindergarten 65,00€/Woche
Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
1 geöffnete Kindergartengruppe mit 20 Kinder (15 Kindergartenkindern und 5 U3 Kindern).
Mindestanmeldung: 10 Kinder.
U3 Kinder erst ab dem 2. Lebensjahr.
Aus allen Einrichtungen, aus denen Kinder angemeldet sind, werden Erzieher/innen im Dienst sein. (Bezugserzieher/in kann nicht garantiert werden)
Vor Beginn der Ferienvertretung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten über die inhaltliche Planung und die anwesenden Erzieher/innen informiert.
Es werden eventuell Schnuppertermine vereinbart (ein Nachmittag in der jeweiligen Kita, mit den betreffenden Erzieher/innen).
Erziehungsberechtigten, die den Notdienst in Anspruch nehmen, wird empfohlen, dem Kind eine andere zweiwöchige kindergartenfreie Zeit zu ermöglichen.