Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeindevorstand der Gemeinde Stockstadt am Rhein hat gem. § 5 der Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Stockstadt am Rhein vom 01.11.2022 über die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten eine Erhöhung des Verpflegungsentgelts beschlossen.
Aus formellen Gründen wird das Verpflegungsentgelts in den Einrichtungen „Kita am Mühlbach“, „Kita am Marktplatz“ und „Naturkindergarten“ erst zum 01.10.2023 wie folgt erhöht:
Das Verpflegungsentgelt bei fünftägiger Betreuung beträgt 90,00 €/Monat.
Bei zwei- bzw. dreitägiger Betreuung beträgt das Verpflegungsentgelt anteilig 36,00 bzw. 54,00 €/Monat.
Wir bitten die Eltern/Erziehungsberechtigten um Kenntnisnahme.
Stockstadt am Rhein, den 07.08.2023
gez. Raschel
Bürgermeister