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KiBiz und Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr mit eKITA

Gesetzliche Regelungen im Rahmen des Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes

Mit dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz (KiBiz: Kinderbildungsgesetz) wurde ab dem 1. August 2011 (Betreuungsjahr 2011/2012) die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres in Nordrhein-Westfalen gestartet.

Seit dem 01.08.2011 sind die Eltern in Nordrhein-Westfalen von der Zahlung der Beiträge für Kinder, die im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung betreut werden, befreit. Dies betrifft genau die Kinder, die jeweils am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden.

Kinder, die vorzeitig in die Schule aufgenommen werden (sogenannte Kann-Kinder), sind ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15. November folgenden Monat für maximal zwölf Monate beitragsfrei.

Das Land Nordrhein-Westfalen plant im Gegenzug, einen Ausgleich für die hieraus entstehenden Einnahmeausfälle der Träger zu schaffen.

Elternbeitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr mit der Software eKITA leicht gemacht

Die jährliche Freistellung von Elternbeiträgen für Kinder im letzten Kindergartenjahr ist mit einem Assistenten für die Beitragsbefreiung mit wenigen Mausklicks durchgeführt! Das zeitaufwändige und fehlerbehaftete manuelle Heraussuchen der von den Elternbeiträgen zu befreienden Kinder im letzten Kindergartenjahr entfällt mit eKITA!

Auf Wunsch werden automatisch auch individuell anpassbare Gebührenbefreiungsbescheide und Mitteilungen erstellt. Manche Gebührensatzungen sehen auch Änderungen an gewährten Geschwisterermäßigungen im Zusammenhang mit einer Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr vor - auch dies wird von der Software entsprechend automatisch berücksichtigt. Für die betreffenden Zahlungspflichtigen werden automatisch neue Gebührenbescheide mit neuen Beitragsfestsetzungen für die Geschwisterkinder erstellt, die neuen Elternbeiträge werden automatisiert an das Finanzverfahren übergeben - händisches Heraussuchen solcher Geschwisterkinder ist mit eKITA nicht notwendig!

Der Zeitraum der Beitragsbefreiung ist dabei je nach Gebührensatzung einstellbar (üblicherweise 12 Monate in Nordrhein-Westfalen)!

Auch die Beitragsbefreiung für sogenannte 'Kannkinder' ist sehr einfach durchzuführen - sowohl mit entsprechenden Gebührenänderungsbescheiden als auch der Übergabe der entsprechenden Gutschriften bzw. geänderten Sollstellungen an das Finanzverfahren!

Berichte, Auswertungen und Statistiken für KiBiz

Unsere Anwendung bietet Ihnen natürlich auch alle wichtigen Auswertungen und Statistiken rund um das Thema Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr!

Ob Einzelnachweise über die Beitragsbefreiung für beliebige Zeiträume benötigt werden, oder kumulierte Jahresübersichten über die Höhe der Ausfälle der Elternbeiträge gewünscht sind, Listen von bereits befreiten, in Zukunft zu befreienden Kindern oder Kann-Kinder-Listen - eKITA liefert die gewünschten Informationen.

Für beitragsbefreite Kinder mit Wohnsitz in anderen Gemeinden oder Städten liefert eKITA natürlich ebenfalls Listen und Statistiken.